Berufsrecht

Berufsverband der Assistent:innen in Ordinationen

Kollektivverträge

Kollektivverträge werden je Bundesland zwischen den zuständigen Landes-Ärztekammern (ÄK) und mit der Gewerkschaft der Privatangestellten - Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) - abgeschlossen. Wir sind mit der GPA-djp in engem Kontakt und sind bei den Kollektivvertragsverhandlungen dabei.

Durch die Kollektivverträge wird das Dienstverhältnis der Angestellten bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und ärztlichen Gruppenpraxen, die den Ärztekammern angehören, geregelt, mit Ausnahme der Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

Der Kollektivvertrag ist ein "Richtwert" in Bezug auf die Entlohnung - darf jedoch nicht unterschritten werden. Für teilzeitbeschäftigte Angestellte gelten die im jeweiligen Kollektivvertrag enthaltenen arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie die angeführten Gehaltsansätze, jedoch nur im Verhältnis zum Ausmaß der vereinbarten Arbeitsstunden.

Kollektivverträge können jährlich neu ausverhandelt werden. Fallweise gelten diese für zwei Jahre.

Aktuelle Information zu den Kollektivverträgen finden sie bei der GPA-djp.

BdA - Berufsverband der Assistent:innen in Ordinationen Österreich

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