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Fortbildung

Fortbildungen

Life Long Learning verpflichtend

Über die neuesten medizinischen Standards Bescheid zu wissen, die aktuellen Hygienevorschriften zu kennen und darüber hinaus die in der Praxis so wichtigen „Soft Skills“, wie etwa die Kommunikation mit den PatientInnen, zu beherrschen ist Teil unseres Berufsbildes. Wie für alle Gesundheitsberufe ist laufende Fortbildung – Life Long Learning – für OrdinationsassistentInnen verpflichtend. Sie ist geregelt in § 13 (2) MAB-Gesetz mit dem Wortlaut: „Sie haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, die für die Ausübung des jeweiligen Berufs maßgeblich sind, regelmäßig fortzubilden.

Welche Fortbildung?

Jede Form der Fortbildung ist erlaubt und erwünscht, zB Tagungen, Kongresse, Akademien, E-Learning (zB Webinare), AssistentInnen-Treffen, Seminare, Workshops, Vorträge, ordinationsinterne Fortbildungen oder das Selbststudium von einschlägigen Fachmedien.

Gegenstand der nachzweisenden Fortbildung können alle für die Berufsgruppe erlaubten medizinischen Tätigkeiten sein (siehe Ausbildungsverordnung für OrdinationsassistentInnen). Darüber hinaus gelten auch alle Themen, die in der jeweiligen Praxis wichtig sind, insbesondere in Facharztordinationen. So zB

  • Anatomie und Physiologie
  • Administrative Tätigkeiten
  • Recht und Gesundheitswesen
  • Ernährungslehre
  • Hygiene und Infektionslehre
  • Kommunikation
  • Krankheitslehre
  • Medizinische Tätigkeiten und medizinische Assistenzdienste
  • Medikamentenlehre
  • Strahlenschutz und Bildgebende Verfahren


Wie viel Fortbildung?

Wie viel Fortbildung ist notwendig, um sich auf dem aktuellen Wissensstand zu halten, sich neues Wissen anzueignen und sein bestehendes Wissen aufzufrischen oder zu vertiefen? Das Gesetz macht diesbezüglich keine Vorgaben. Der BdA ist dazu jedoch in ständigem Dialog mit ÄrztInnen, Gewerkschaften und KollegInnen. Wir vertreten die Ansicht, dass ein/e OrdinationsassistentIn pro Jahr 12 Fortbildungsstunden absolvieren sollte, und konnten dies auch bereits in einigen Kollektivverträgen ( OÖ, NÖ, Steiermark) festschreiben lassen.

Der OGH geht davon aus, dass eine Fortbildungsstunde 60 min hat, daher ist diese Rechnung auch für uns bindend.

BdA-Fortbildungsdiplom

Mit dem BdA-Fortbildungsdiplom machen Sie Ihr Engagement, Ihre Eigenverantwortung sichtbar. Es ist ein österreichweit gültiger Nachweis für Ihre regelmäßige, qualitativ hochwertige Fortbildung und ihrer Bereitschaft zum „Life Long Learning“.

Wir vergeben für jede bei uns gelistete Fortbildung BdA-Fortbildungspunkte. Die Anzahl der Punkte hängt von der Art und Dauer der Fortbildungsveranstaltung ab.

Für das BdA Fortbildungsdiplom müssen 36 Fortbildungspunkte in einem Zeitraum von drei Jahren erreicht werden.

Wie komme ich zu meinem Diplom?

Fortbildungskalender

In unserem Fortbildungskalender finden Sie einen Überblick über die Fortbildungen für OrdinationsassistentInnen verschiedener Fortbildungsveranstalter, die mit uns zusammenarbeiten. Wir gewinnen laufend neue Anbieter, sodass wir ihnen einen Überblick über relevante Fortbildungen in ganz Österreich geben können.

(https://www.arztassistenz.at/fortbildung/termine-im-ueberblick)


Fortbildungs-Anbieter

Fortbildungsveranstaltungen mit BdA-Punkten sind qualitativ hochwertig und für Ihren beruflichen Alltag sinnvoll – darauf können Sie sich verlassen! Denn sie entsprechen den von uns festgelegten Richtlinien, an die sich alle Fortbildungsanbieter verpflichtend halten, die BdA-Punkte vergeben.

Fortbildungsveranstalter fordern bitte das BdA-Fortbildungs-Einreichformular mit einer Kurzbeschreibung der geplanten Fortbildung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder direkt über https://arztassistenz.at/einreichung-fortbildungsveranstaltungen an:

  • für Einzel-Fortbildungen
  • für Mehrfach-Fortbildungen
  • als Akademie oder Fortbildungsveranstalter