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Kollektivverträge

Kollektivverträge

Hier finden Sie eine Auflistung der Kollektivverträge in den einzelnen Bundesländern.

Kollektivverträge werden je Bundesland zwischen den zuständigen Landes-Ärztekammern (ÄK) und mit der Gewerkschaft der Privatangestellten - (Druck, Journalismus, Papier) (GPA-djp) - abgeschlossen.

Durch diesen Kollektivvertrag wird das Dienstverhältnis der Angestellten bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und ärztliche Gruppenpraxen, die den Ärztekammern angehören geregelt, mit Ausnahme der Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

Der Kollektivvertrag ist ein "Richtwert" in Bezug auf die Entlohnung - darf jedoch nicht unterschritten werden. Für teilzeitbeschäftigte Angestellte gelten die im jeweiligen Kollektivvertrag enthaltenen arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie die angeführten Gehaltsansätze, jedoch nur im Verhältnis zum Ausmaß der vereinbarten Arbeitsstunden.

Kollektivverträge können jährlich neu ausverhandelt werden. Fallweise gelten diese für zwei Jahre.

Für das Öffnen von pdf-Datei benötigen Sie ein "Leseprogramm" (Link mit Anleitung und kostenlosem Download)

Kollektivverträge (KV) für Arztangestellte nach Bundesland - Gültigkeit s. untenstehend

Hier ist der Aufruf der Kollektivverträge direkt über die gpa_Seite möglich

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