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Berufsrecht

Berufsrecht

Jeder Gesundheitsberuf ist in einem eigenen Berufsgesetz geregelt. Für die Ordinationsassistenz ist dies das Medizinische Assistenz Berufe (MAB) – Gesetz (MABG). Die entsprechende Ausbildung ist in der Ausbildungs-Verordnung (MAB-AV) mit den entsprechenden Qualifikationsprofilen vorgegeben.

Es lohnt sich die Tätigkeitsbereiche und Qualifikationen nachzulesen.

MAB-Gesetz (gültig seit 01.01.2013)
Webversion
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MAB-Ausbildungsverordnung (gültig seit 30.09.2013)
Webversion
PDF

Zuständigkeit: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Kollektivverträge
Seit 1992 haben MitarbeiterInnen tätig bei Ärzten im „niedergelassenen Bereich“ einen Kollektivvertrag (KV). Dieser regelt alles rund um ein Dienstverhältnis. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die Mindestentlohnung, Gehaltsstufen, uvm.

Zuständigkeit:
Verhandelt werden diese zwischen der Gewerkschaft der Privatangestellten - (Druck, Journalismus, Papier) (GPA-djp) und den Landes-Ärztekammern. Der Berufsverband wird in die Verhandlungen eingebunden. Jedes Bundesland hat einen eigenen KV.
Siehe Menüpunkt „Kollektivverträge“

Gehaltsrechner
Ein Gehaltsrechner gibt Information über Ihren zu erwartenden Netto-Lohn, aber auch über die Gesamt-Lohnkosten.
Siehe Menüpunkt „Gehaltsrechner“


KOLLEKTIVVERTRÄGE

Absprung / Kollektivverträge 

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Aktuelle KV



KONTAKT


Berufsverband der ArztassistentInnen Österreich (BdA)

Baranygasse 26/9
1220 Wien
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